Können die Elternbeiträge gekürzt werden ?
Anscheinend ist die Frage der Kürzung von Elternbeiträgen nirgendwo verbindlich geregelt, siehe folgenden Artikel
Wir haben deshalb seit Streikbeginn unsere Beiträge sowie das Essensgeld komplett storniert. Sobald in der Frage der Kürzung von Beiträgen und Essensgeld Klarheit herrscht, zahlen wir die ausstehenden Beiträge selbstverständlich nach.
27.06.2009 Elternbeiträge der Stadt Köln und Satzung
23.06.2009 Stellungnahme zum "Rechtsgutachten" der Stadt Köln von RA Götz Habel aus Frankfurt am Main:
Sehr geehrte Frau Jansen, sehr geehrter Herr Rauhe,
Streiks des eigenen Personals sind keine höhere Gewalt. Unter „höhere Gewalt“ fallen nur Streiks außenstehender Dritter. Musterbeispiel sind Streiks von Fluglotsen, die es einem Reiseunternehmen unmöglich machen, dem Reisenden gegenüber die geschuldete Reiseleistung zu erbringen. Gegenüber dem Reisenden kann das Reiseunternehmen sich dann auf höhere Gewalt berufen.
Mit den besten Grüßen
Ihr Götz Habel, Rechtsanwalt
Mitglied des Gesamtelternbeirats der Tageseinrichtungen für Kinder
(Krippen, Kindergärten, Horte) der Stadt Frankfurt am Main, 23.06.2009
Mitglied des Gesamtelternbeirats der Tageseinrichtungen für Kinder
(Krippen, Kindergärten, Horte) der Stadt Frankfurt am Main, 23.06.2009